FAQ
Von Kunden häufig gestellte Fragen zu den Themen Versand, Lieferzeiten, Bezahlung, Reklamationen und vieles mehr.
Im Überblick
- FAQ Versand
- FAQ Rückgabe
- FAQ Reklamation/Defekte Ware
- FAQ Reifen
- FAQ Bezahlung
- FAQ Service
- FAQ Motoröle
- FAQ Kompletträder
FAQ Versand
Als Schutzmaßnahme sowohl für Sie als Paketempfänger, aber auch zum Schutz der Paketzusteller haben die folgenden Dienstleister vorsorglich die persönliche Quittierung bei der Paketzustellung bis auf Weiteres ausgesetzt:
- DHL
- DPD
- UPS
- Hermes
Kommt Ihr Paket mit einem dieser Dienstleister, müssen Sie nichts weiter beachten, denn diese Maßnahmen werden automatisch berücksichtigt bei der Zustellung.
Für Zustellungen mittels GLS können Sie über ein Formular des Transport-Dienstleisters, die kontaktlose Lieferung ermöglichen. Dies sind Maßnahmen, die Sie nach der Bestellung anlegen können und direkt über den jeweiligen Transport-Dienstleister abwickeln.
Sollte bei GLS keine Abstellgenehmigung vorliegen, kann die Sendung ausnahmsweise dem Empfänger ohne dessen Unterschrift aushändigt werden. Der Zusteller dokumentiert dann mit eigener Unterschrift, dass der Empfänger angetroffen und die Sendung korrekt übergeben wurde. Dies gilt als ordnungsgemäßer Ablieferbeleg.
Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Wird dieser bis 14 Uhr verbucht, kann die Ware in der Regel am selben Tag an den Paketdienst übergeben werden.
Im Fall von Kompletträdern, werden diese in der Regel 3 Werktage nach Zahlungseingang versendet. Aufgrund des hohen Aufkommens, kann es aktuell in Einzelfällen zu einer geringfügigen Verzögerung kommen. In solch einem Fall werden wir Sie aber darüber informieren.
Ja! Wählen Sie eine schnelle Zahlungsmethode (PayPal, Sofortüberweisung etc.) und bestellen Sie nach Möglichkeit vor, bzw. bis, 14 Uhr. In der Regel erfolgt der Versand noch am selben Tag.
Der Reifenversand (beinhaltet PKW-, Motorrad- und Offroadreifen) inkl. Transport & Verpackung, ist für Sie versandkostenfrei.
Der Kompletträder- und Felgen-Versand, inkl. Transport & Verpackung, ist für Sie versandkostenfrei.
Ab einer Zwischensumme von 50 € im Bereich Teile- und Zubehörversand ist der Versand für Sie kostenlos, darunter berechnen wir Ihnen 3,95 € pro Bestellung.
Zum Bereich Teile- und Zubehörversand zählen Produkte aus den folgenden Kategorien:
- Motorradschläuche
- Radkappen
- Schneeketten
- Schneesocken
- Motoröl
- Scheibenwischer.
Sollte Ihre Bestellung sowohl Produkte aus den versandkostenfreien Kategorien, als auch Produkte aus dem Bereich Teile- und Zubehörversand enthalten, gilt weiterhin die 50 € Grenze für den Teile- und Zubehörversand.
Für den Versand auf deutsche Inseln fallen zusätzliche Kosten von 14,50 € pro Paket an.
Bei Fragen zum Auslandsversand wenden Sie sich bitte an info@goodwheel.de.
Wir liefern Ihnen die Ware entweder mit DPD, GLS, Hermes, UPS oder mit DHL aus.
Ja! Sie erhalten die Paketnummer(n) per E-Mail sobald wir diese vom Lager übermittelt bekommen.
Die Ware können Sie an eine Rechnungs- oder Lieferanschrift innerhalb Deutschlands zustellen lassen. Sie haben die Möglichkeit mehrere Lieferadressen in Ihrem Kundenkonto zu hinterlegen. Falls Sie als Gast bestellen möchten, ist es möglich die Lieferadresse während der Bestellung zu ändern.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass Bestellungen die mit PayPal getätigt wurden, nur an die Adresse geliefert werden können, die Sie bei PayPal hinterlegt haben.
Nein, wir bieten keine Terminlieferung an.
Nein, ein Expressversand ist nicht möglich.
Der Kurier (egal ob DHL, DPD oder GLS) hinterlässt eine Benachrichtigung. Dort finden Sie Informationen über den Verbleib und den weiteren Ablauf der Sendung.
Es kann vorkommen, dass nicht alle Pakete am selben Tag geliefert werden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe - wie z.B.:
- Versand aus verschiedenen Lagern
- Pakete werden unterwegs getrennt
- Pakete konnten nicht gleichzeitig an den Paketdienst übergeben werden
Ist zu erkennen, dass Ware fehlt und das Paket beschädigt wurde, verweigern Sie von diesem bitte die Annahme und kontaktieren Sie uns. Unterschreiben Sie nicht für Ware oder Pakete die Sie nicht erhalten haben!
Es kommt gelegentlich vor, dass die Paketdienste die Reifen bei Nachbarn o.ä. zustellen, wenn an der Lieferadresse niemand anzutreffen ist. Wir haben die Möglichkeit die genaue Adresse über den Zustellbeleg zu ermitteln.
FAQ Rückgabe
Ja! Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Ausgenommen von diesem 14-tägigen Rücknahmeangebot sowie von der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeit sind Lieferungen von Artikeln, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Nein! Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden eine Abholung durch einen Paketdienst beauftragen.
Die Kosten für die von uns beauftragte Abholung werden automatisch von Ihrer Gutschrift abgezogen.
Wir lassen die Ware über den Paketdienst bei Ihnen, oder an einer gewünschten Adresse, abholen.
Die Kosten für die Abholung werden Ihnen anschließend mit der Gutschrift verrechnet.
Nachdem die Ware bei Ihnen abgeholt wurde, muss diese in unserem Lager geprüft werden. Sie erhalten Ihre Gutschrift in der Regel spätestens nach 1-2 Wochen.
Ja. Wenn Sie die Bestellung nicht mehr benötigen, oder bei der Lieferung auffällt, dass falsche Ware versendet wurde, können Sie gerne die Annahme verweigern. Bitte informieren Sie uns entsprechend, damit wir die Rücksendung überwachen und Ihnen schnellstmöglich die Gutschrift auszahlen können.
Falls Sie die Annahme verweigert haben, weil Sie die Bestellung nicht mehr benötigen, werden Ihnen die Kosten für die Wiedereinlagerung automatisch von der Gutschrift abgezogen.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Paket bei der Lieferung beschädigt ist oder nachträglich verklebt wurde, prüfen Sie die Ware bitte in Anwesenheit des Kuriers. Sollte die bestellte Ware beschädigt sein, verweigern Sie bitte die Annahme.
FAQ Reklamation/Defekte Ware
Bitte kontaktieren Sie uns in solch einem Fall umgehend! Wir müssen die defekte Ware ggf. vom Hersteller prüfen lassen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden die falsche Ware abholen und neu ausliefern.
Es besteht die gesetzlich festgelegte Gewährleistung von 24 Monaten, wenn nicht anders ausgewiesen.
FAQ Reifen
Bei einer sach- und fachgerechten Lagerung gelten Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neue Reifen. Somit sind die Reifen die wir Ihnen zusenden, bis zu 5 Jahre alt. Sollte der Reifen als DOT-Reifen ausgezeichnet sein, ist das Alter des Reifen ggf. älter 5 Jahre bzw. entspricht das Alter dem Jahr im Titel, d.h. bei DOT14 ist der Reifen aus dem Jahr 2014. Weiterführende Informationen finden Sie auch beim BRV.
Sollte es dennoch in einem Ausnahmefall zu einer Abweichung kommen, so kontaktieren Sie uns bitte.
Das Schneeflocken oder auch 3PMSF-Symbol steht für 3 Peak Mountain Snow Flake und bedeutet:
„3 Gipfel Berg Schnee Flocke“. Bei diesem Symbol handelt es sich hauptsächlich um Winterreifen und Ganzjahresreifen. Das Symbol ist auf der Flanke bzw. Seitenwand des Reifen zu finden. Es zeigt einen Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke darin. Wann erhält ein Reifen das Schneeflockensymbol?
Um sicherzustellen, dass die Reifen für winterliche Wetterverhältnisse geeignet sind, muss sich der Reifen speziellen Tests unterziehen. Dieser muss eine Mindestanforderung in Bereichen wie Traktion und Bremsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Seit wann müssen Winterreifen mit dem Symbol versehen werden?
Alle Winterreifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert werden, müssen dieses Symbol tragen. Erst dann gelten diese laut Gesetzgeber als Winterreifen. Bis dahin hatte die Bezeichnung M+S, was so viel heißt wie: „Mud and Snow bzw. Matsch und Schnee“ ausgereicht.
Die bisherigen M+S markierten Reifen dürfen bis zum 30. September 2024 gefahren werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 sind dann nur noch die Winterreifen mit dem 3PMSF-Symbol erlaubt.
Wann werden die 3PMSF-Reifen überhaupt benötigt?
Es kommt auf die derzeitigen Straßenverhältnisse bzw. Wetterbedingungen an.
Ein Reifen mit der Kennung 3PMSF wird bei folgenden Bedingungen benötigt:
Falsche Reifen im Winter – welche Strafe?
Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht mit speziell gekennzeichneten 3PMSF-Reifen fährt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 € und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Goodwheel empfiehlt Reifen, die älter als 10 Jahre sind auszutauschen. Reifen können auch bei richtiger Lagerung Risse aufweisen und das Gummi kann spröde werden, weshalb die Reifen regelmäßig nicht nur auf ihren korrekten Luftdruck, sondern auch den allgemeinen Zustand kontrolliert werden sollten.
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm. (§ 36 Bereifung und Laufflächen, StVZO) Als Faustregel empfehlen wir jedoch eine Profiltiefe von 3mm bei Sommerreifen und 4mm bei Winterreifen nicht zu unterschreiten, da die Haftung des Reifens bei Nässe deutlich abnimmt.
Unter Punkt 15.1 und 15.2 in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können Sie nachlesen, bis zu welcher Radgröße Sie Ihr Auto bestücken dürfen. Bitte beachten Sie dass in der neuen Zulassungsbescheinigung seit Oktober 2005 lediglich nur noch die kleinste zulässige Größe eingetragen werden muss. Die vollständigen Daten können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen sofern Sie uns Ihre vollständige Schlüsselnummer (HSN/TSN bzw. "zu 2./zu 3.") zur Verfügung stellen: Kontaktformular
Mit Winterreifen können Sie immer so schnell fahren wie es der ausgezeichnete Speedindex festlegt. Sollten Ihre Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als Ihre zulässigen Sommerreifen haben, so ist ein Hinweisaufkleber im Cockpit vorgeschrieben, welchen Sie beim Montagepartner erhalten.
Die Reifen werden je nach Hersteller in den verschiedensten Ländern hergestellt. Ein Großteil der heutigen Produktionen kommt aus Nahost und Asien, da dort mittlerweile von fast allen großen Herstellern und Marken produziert wird - allerdings zu europäischen Standards!
Der Reifen wird nicht mehr hergestellt. Solange aber keine alte Dot-Nummer auf dem Reifen steht, ist der Reifen immer noch "neu".
Am besten lagern Sie Reifen in einem dunklen und kühlem Raum und stapeln sie übereinander. Gesonderte Reifenregale gibt es im Handel. Teilweise wird aber auch von Ihrer Servicewerkstatt die Einlagerung der Reifen angeboten.
Ja. Sie können nach oben hin jeden Index fahren, bloß niemals einen niedrigeren Index als angegeben. In diesem Fall besteht keine Garantie!
Beispiel: Sie fahren laut Fahrzeugschein: 195/65 R15 91 H - dann können Sie auch 195/65 R15 91 V fahren.
Wichtig ist, dass die Reifen von einer professionellen KFZ Werkstatt umgezogen werden. Die Reifen müssen immer noch auf der Felge ausgewuchtet werden. Nach 100 km sollten die Radmuttern nachgezogen werden!
Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, das heißt bei Eis- oder Reifglätte, Schneeglätte, Schneematsch und Glatteis, sind Reifen mit einer M+S Kennung (Matsch und Schnee) Pflicht.
Die „konkrete Winterreifenpflicht“ in der StVO (Straßenverkehrsordung) schreibt im Wortlaut folgendes vor (§2, Abs. 3a): „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrszulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.“
Dies gilt nicht für: „Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in §35 Absatz 1 genannten Organisationen [Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutzes, Polizei], soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.“
FAQ Bezahlung
Nein, da die Abwicklungskosten zu hoch sind.
Ja. Sie können selbstverständlich auf das Konto von PayPal überweisen. PayPal Konto: info@goodwheel.de
Ja. Sie können Ihre Bestellung ganz bequem auf Rechnung bezahlen.
In Zusammenarbeit mit PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass PayPal Plus Rechnung nur für Verbraucher verfügbar ist und dass die Zahlung jeweils an PayPal Plus zu erfolgen hat.
Beim Kauf auf Rechnung mit PayPal bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier. Der Onlineshop erhebt beim Rechnungskauf mit PayPal Plus eine Gebühr von 0 € pro Bestellung.
- PayPal
- Kreditkarte (PayPal)
- Rechnungskauf (PayPal)
- Lastschrift (PayPal)
- Vorkasse
Bankverbindung
BANK: Volksbank Hellweg Soest
BIC: GENODEM1SOE
IBAN: DE15 4146 0116 3248 8047 00
Inh.: GOODWHEEL GmbH
Sie erhalten die Gutschrift, wenn die Ware an uns retourniert, vom Lager geprüft und die Buchhaltung die Freigabe für die Rückerstattung erhalten hat.
Sie erhalten die Gutschrift auf das Konto der von Ihnen gewählten Zahlungsart.
FAQ Service
Leider können wir keine Rabatte anbieten, da wir alle unsere Artikel bereits zu Sonderpreisen anbieten. Bitte wenden Sie sich bei hohen Abnahmemengen für z. Bspl. Fuhrparks per E-Mail an uns.
Bei Fragen zu einer Ihrer Bestellungen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden. Bitte halten Sie, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, Ihre Bestell- oder Eingangsnummer bereit.
E-Mail: info(at)goodwheel.de
Fax.: 0 29 21/3 80 80 99
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag per E-Mail erreichbar.
Wenn Sie im Goodwheel Shop ein Benutzerkonto angelegt haben, können Sie nach abgeschlossener Bestellung im Kontobereich ihre Bestellung einsehen und sich über den derzeitigen Status Ihrer Bestellung informieren.
Nach Versand der Ware erhalten Sie eine Paketnummer zur Sendungsverfolgung.
Der Versand über goodwheel.de ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Sollten Sie in Österreich oder Frankreich oder wohnen, besuchen Sie bitte unsere Shops in den entsprechenden Ländern:
www.goodwheel.at
www.goodwheel.fr
Bei weitere Fragen zum Auslandsversand wenden Sie sich bitte an info@goodwheel.de.
FAQ Motoröle
Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt.
Die Rückgabe von Altöl ist für Privatpersonen an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof; i.d.R. ohne Gebühr) möglich. Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.
Alternativ holen wir selbstverständlich ihr gebrauchtes Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl unter einer Transportkostenkostenbeteiligung in Höhe von 9,50.- € bei Ihnen ab.
Im Falle einer von Ihnen beauftragten Altölentsorgung werden wir Ihnen eine Altölversandverpackung zusenden, mit welcher Sie das gebrauchte Öl versenden. Dazu benötigen wir an info@goodwheel.de die Angabe Ihrer Bestellnummer, die Lieferadresse für die Altölpackung und die Mengenangabe bis zur max. Bestellmenge in Litern. Sie werden in der Folge eine Autorisierungsnummer von uns erhalten, so dass Sie die Packung zum nächstgelegenen Paket Shop unseres Dienstleisters bringen und an eine von uns benannte Adresse senden können.
Sie werden von uns darüber hinaus eine Email mit dem zu zahlenden Betrag sowie den möglichen Zahlungsmethoden von uns erhalten. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten, werden wir Ihnen die Autorisierungsnummer zusenden.
Bitte verpacken Sie die Gebinde in der von uns zugesendeten Umverpackung und verschließen auch die Behälter selber sehr sorgfältig, so dass ein Ölaustritt ausgeschlossen ist. Dieser Hinweis und die Regelungen gelten entsprechend auch für Ölfilter und für beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
FAQ Kompletträder
Über den Komplettradkonfigurator zusammengestellte Kompletträder gehören zu den nicht vorgefertigten Produkten. Informationen zu den Rückgabebedingungen nicht vorgefertigter Artikel finden Sie unter: FAQ Rückgabe.
Bei "Kompletträdern" tragen Sie die vollen Kosten für die Rücksendung, da dies individuell angefertigte Produkte pro Bestellung/Kunde sind.