Die Winterreifenpflicht - gibt es sie wirklich?
Hier wirken viele Verbraucher verunsichert. Täglich klingelt bei Goodwheel das Telefon und wir werden gefragt, ob es die gesetzliche Winterreifenpflicht jetzt wirklich gibt oder eben nicht. Am 04.12.2010 wurde die Straßenverkehrsordnung dementsprechend abgeändert. Die Straßenverkehrsordnung besagt seitdem, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem M+S-Symbol gekennzeichneten Reifen unterwegs sein müssen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen Stand heute die Voraussetzungen, Experten rechnen in den kommenden Jahren aber mit einer neuen Definition.
Inhalt:
- Wann muss ich auf Winterreifen umrüsten?
- Winterreifen oder M+S-Reifen?
- Bußgelder und Punkte
- Winterreifenpflicht und Kaskoversicherung
- Winterreifenpflicht und Haftpflichtversicherung
- Achten Sie auf ausreichend Profiltiefe
- Von der Winterreifenpflicht ausgenommen
- Die Winterreifenpflicht gilt auf für ausländische Fahrzeuge
- Mietfahrzeuge ohne Winterreifen
- Anhänger und Winterreifen
- Motorräder und Winterreifen
- Reserverad: Sommer- oder Winterreifen?
- Parkende Fahrzeuge mit Sommerbereifung
- Schneeketten oder Spikes?
- Winterreifenpflicht in europäischen Ländern
- In welchen Größen gibt es Winterreifen?
Wann muss ich auf Winterreifen umrüsten?
Es gibt keine Vorgabe dazu, wann die wintertauglichen Reifen denn montiert werden sollten. Allgemein bewährt hat sich der Zeitraum von Oktober bis Ostern.Man solle aber entsprechend auf das Wetter reagieren und unter Umständen ist es bereits früher notwendig auf Winterreifen umzusteigen. Planen Sie nicht kurzfristig. Die Terminpläne in den Werkstätten sind bei plötzlichem Schneefall oft überfüllt und Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen. Das gleiche gilt auch für den Kauf von Winterreifen. Wer zu spät kauft, muss mit längeren Lieferzeiten rechnen oder im Extremfall ist das nachgefragte Profil saisonal gar nicht mehr lieferbar.
Winterreifen oder M+S-Reifen?
Jeder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ist laut Gesetz auch ein Winterreifen. M+S-Reifen werden aber nicht ohne Grund auch Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen genannt. Speziell für den Winter entwickelte Reifen sind das nicht. Richtige Winterreifen müssen viel härtere Tests bestehen und schneiden in aller Regel auch deutlich besser ab bei sicherheitsrelevanten Tests. Winterreifen sind gekennzeichnet durch eine Schneeflocke (Three-Peak-Mountain-Snowflake) und das M+S-Symbol. Ganzjahresreifen haben nur die M+S-Kennzeichnung und stellen lediglich einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen dar. Gerade für kleinere Fahrzeuge und bei niedrigen Geschwindigkeiten sind Allwetterreifen aber oftmals keineswegs eine schlechte Wahl um preisbewusste Fahrer sicher durch den Winter zu bringen.
Bußgelder und Punkte
Wer im Winter ohne entsprechender Bereifung unterwegs ist, der muss tief in die Tasche greifen. Ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg sind die Folge. Wird zusätzlich noch der Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 80 Euro und ein weiterer Punkt kommt dazu. Ob tatsächlich eine Behinderung vorliegt, das muss der zuständige Richter entscheiden. Sie sehen es selbst, die Anschaffung von wintertauglichen Reifen ist unumgänglich und kann im Endeffekt sogar Geld sparen. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, der begeht einen Verkehrsverstoß. Hierfür ist nicht der Fahrzeughalter verantwortlich, sondern der Fahrer.
Winterreifenpflicht und Kaskoversicherung
Wer auf Grund von fehlenden Winterreifen in einem Verkehrsunfall mit Sachschäden verwickelt ist, dem droht laut § 81 VVG eine deutliche Kürzung der Leistungen. Fehlende Winterreifen werden als grobe Fahrlässigkeit angesehen. Der Bund der Versicherten e. V. (BDV) rät allen Versicherten daher zu besonderen Kasko-Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und damit auf eine Leistungskürzung explizit verzichten.
Winterreifenpflicht und Haftpflichtversicherung
Das Amtsgericht Trier hat 1987 entschieden, dass wenn ein Fahrzeug dem Unfallfahrzeug ausweichen muss und dabei selber verunglückt, es zu einer Mithaftung von 20 Prozent kommt. Die Haftpflichtversicherung geht von stark erhöhten Betriebsgefahr aus.
Achten Sie auf ausreichend Profiltiefe
Das Gesetz schreibt eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter vor. Die Polizei kann dies bei einer Kontrolle schnell und unkompliziert messen. Der führende Automobilclub Deutschlands empfiehlt für eine sichere Fahrt sogar eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter.
Von der Winterreifenpflicht ausgenommen
Private Autofahrer können keine Ausnahmegenehmigung erfragen. Lediglich bei einigen Nutzfahrzeugen gibt es Ausnahmen. So müssen Omnibusse und LKWs nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind komplett von der Winterreifenpflicht befreit. Hintergrund hierfür ist der, dass die ohnehin grobstolligen Laufflächenprofile bereits ausreichend Schutz bei winterlichen Bedingungen geben und diese Fahrzeuge ohnehin nur verhältnismäßig an Geschwindigkeit erreichen.
Die Winterreifenpflicht gilt auf für ausländische Fahrzeuge
Der deutsche Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied. Es spielt keine Rolle, ob ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist oder im Ausland. Wer auf deutschen Straßen mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, der muss sich auch über die geltenden Gesetze informieren. Im Ausland registrierte Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht nicht ausgenommen.
Mietfahrzeuge ohne Winterreifen
Autovermietungen müssen ihren Kunden ein Fahrzeug anbieten, dass verkehrssicher und fahrbereit ist. Wenn bei winterlichen Straßenbedingungen Somerreifen aufgezogen sind, wäre dies nicht der Fall. Das Fahrzeug wäre nicht verkehrssicher. Will der Autovermieter ein zusätzliches Entgelt haben für die wettergerechte Bereifung, ist dies aus juristischer Sicht jedenfalls nicht anzuprangern. Der Autovermieter darf hierfür ein Entgelt verlangen. Klären Sie also am besten vorab telefonisch, ob das gewünschte Mietfahrzeug über M+S gekennzeichnete Reifen verfügt oder nicht. Ist der Mietwagen bei Aushändigung bereits stillschweigend mit Winterreifen ausgerüstet, darf Ihnen das selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt werden.
Anhänger und Winterreifen
Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug. Es kann nicht selbstständig fahren. Die Winterreifenpflicht besteht aber nur für Kraftfahrzeuge. Auch wenn wintertaugliche Bereifung für Anhänger nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, Branchenexperten empfiehlen dringend den Einsatz von Winterreifen auch für Anhänger. Für fast alle Anhänger gibt es inzwischen auch passende M+S-Reifen.
Motorräder und Winterreifen
Ein Motorrad ist auch ein Kraftfahrzeug. Dementsprechend muss auch ein Motorrad mit Winterreifen ausgestattet sein. Problem: Im Fachhandel gibt es nur relativ wenige Winterreifen für Motorräder. Lösung: Sämtliche Enduro-Reifen müssten dem Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWGG entsprechen und sollten als Winterreifen durchgehen. Dies ist zwar nicht offiziell, uns sind aber keinerlei Problemfälle diesbezüglich bekannt.
Reserverad: Sommer- oder Winterreifen?
Es müssen keine fünf Winterreifen gekauft werden. Sollten Sie im Falle einer Reifenpanne kurzzeitig einen Sommerreifen montieren um bis zur nächsten Werkstatt zu gelangen, so droht Ihnen auch keine Strafe. Durchgehend mit einem Sommerreifen zu fahren ist jedoch nicht zulässig. Bei der nächstmöglichen Gelegenheit muss wieder ein passender Winterreifen montiert werden. Für den Fall, dass dies nicht passiert, so droht dem Fahrzeugfahrer das gleiche Strafmaß wie bei generell fehlenden Winterreifen. Es ist gleichgültig, ob ein Reifen nicht gesetzeskonform ist oder mehrere.
Parkende Fahrzeuge mit Sommerbereifung
Grundsätzlich gilt: Nur wenn das Fahrzeug bewegt wird, droht auch ein Bußgeld. Sie dürfen Ihr Fahrzeug über den Winter auch mit Somerreifen stehen lassen.
Schneeketten oder Spikes?
In Deutschland sieht man Schneeketten immer seltener. Das liegt zum Einen daran, dass weniger Schneefall gegeben ist. Das liegt aber auch daran, dass die Technik immer besser wird. Winterreifen überzeugen durch ordentlich Traktion und viel Grip auch auf stark verschneiten Straßen. Die modernen Sicherheitssysteme der Automobilhersteller tun ihr Übriges. In einigen Regionen kommt man aber trotzdem ohne Schneeketten nicht aus. In Deutschland ist die Fahrgeschwindigkeit mit Schneeketten begrenzt auf 50 km/h. Spikes hingegen sind gar nicht mehr zulässig auf deutschen Straßen.
Winterreifenpflicht in europäischen Ländern
In vielen europäischen Ländern gilt eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland. Achten Sie besonders auf die restierende Profiltiefe. Diese ist in vielen Ländern deutlich größer vorgeschrieben. Mehr dazu. Experten rechnen in Zukunft auch in Deutschland mit ähnlichen Gesetzesanpassungen.
In welchen Größen gibt es Winterreifen?
Winterreifen werden in so ziemlich allen Dimensionen angeboten. Goodwheel hat Winterreifen im Angebot von 125 bis 335 Millimeter Durchmesser. Damit werden kleinste Einsitzer bedient genauso wie große Geländewagen. Goodwheel bietet aber nicht nur Winterreifen in allen Größen, sondern auch zu unterschiedlichen Preisen. Wenn Sie auf der Suche nach einem preiswerten Winterreifen sind, empfehlen wir Ihnen hier Winterreifen günstig zu kaufen!